Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2008 zur sofortigen Fälligkeit der Entschädigung im Falle der 130%-Grenze bei durchgeführter Reparatur

Der Geschädigte ist berechtigt, Klage zu erheben, wenn er zulässigerweise eine Reparatur im Rahmen der 130%-Grenze hat durchführen lassen und die Versicherung die Auszahlung des aufgewendeten Betrages mit dem Hinweis auf die Haltefrist für den Zeitraum von 6 Monaten verweigert. Aus den Gründen: …Indes hat der BGH nunmehr in der Entscheidung vom 18.11.2008 entschieden, dass … Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2008 zur sofortigen Fälligkeit der Entschädigung im Falle der 130%-Grenze bei durchgeführter Reparatur weiterlesen